Home
HOT - Topseller
RÄUCHERWELT
RÄUCHERZUBEHÖRWELT
MEDITATIONSWELT
FENG-SHUI-WELT
Geschenkideen
WELLNESSWELT
AYURVEDA
RADIÄSTHESIE
ENGEL + FEEN
TALISMANE
GRUSSKARTEN
RUNENSETS
KRÄUTERAMULETTE
ZAUBERSTÄBE
MAGIE UND ZAUBER
ANNA RIVA
GLASKERZEN
HEXENMINIS
MESSEN
Bunte Messewelt
Aktuelles
Urteil
News
Kontakt
Kontaktformular
Wir über uns
DOWNLOADS
PREISE
Rechtshinweis
Datenschutz
Impressum


Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März (AZ: 1 BVR 784/03).

Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist jedoch, dass der Heiler seine Patienten vor Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges Heilen nicht die Täitgkeit eines Arztes ersetzen kann. Dies kann entweder in Form eines Merkblattes, das dem Patienten vor Behandlungsbeginn übergeben wird, oder durch einen gut sichtbaren Aushang geschehen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie unter www.dgh-ev.de.

 

 

 

TRIMONTIUM INTERNATIONAL IMPORTS  | Trimontium@gmx.de